Die Rettungsgasse auf und abseits der Autobahn

 

Für Einsatzorganisationen sind die Autobahnen ein wertvoller Weg zum Einsatzort, um diesen schnellstmöglich erreichen zu können. Da dies bei einer Staubildung aufgrund von Überlastungen oder Unfällen nicht mehr vollständig gewährleistet ist, bietet die Rettungsgasse seit Jänner 2012 den Einsatzfahrzeugen eine Fahrgasse um den Staubereich passieren zu können.

 

Was bringt die Rettungsgasse?
Die Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen im Einsatzfall die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen, was die Überlebenschancen der Unfallopfer erheblich steigert.

 

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen so weit wie möglich an den linken Rand des Fahrstreifens fahren, Fahrzeuge auf der(den) rechten Spur(en) ordnen sich möglichst weit am rechten Rand ein (s. Logo). Dabei SOLL AUCH DER PANNENSTREIFEN befahren werden!

 

Wann gilt die Rettungsgasse?
Seit dem 1. Jänner 2012 MÜSSEN alle PKW's, Motorräder, LKW's oder Busse bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend die Rettungsgasse bilden.

 

Wo gilt die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien.

 

Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt!
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: die Strafe beträgt bis zu 2.180 €. Zudem verzögern Sie damit das Eintreffen der Einsatzkräfte womit auch die Überlebenschance der Unfallopfer beeinträchtigt wird!

 

Verhalten abseits der Autobahn wenn ein Einsatzfahrzeug kommt:

 

Auf den Land- und Stadtstraßen, die keine Rettungsgassenbildung erlauben, ist es besonders wichtig, den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Rettung und Polizei Raum zum Passieren zu geben. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

 

  • Blinker betätigen, um dem Einsatzfahrzeug das Platzmachen zu signalisieren und an den rechten Fahrbahnrand ausweichen.
  • Nicht plötzlich auf die Bremse steigen - Gefahr eines Auffahrunfalles!
  • Nicht an unübersichtlichen Stellen oder engen Kurven stehen bleiben um die Einsatzkräfte nicht unnötig in Gefahr zu bringen.
  • Am rechten Fahrbahnrand stehen bleiben, bis das Einsatzfahrzeug passiert ist.
  • Sich im Rückspiegel versichern, dass keine weiteren Fahrzeuge nachkommen!
  • Weitere Informationen zum Verhalten im Kreisverkehr, Tunnel, auf unübersichtlichen Straßenabschnitten und Zebrastreifen bietet das unten angeführte Video vom Land Tirol!

 

 

Dieses Video entstammt dem Videoportal Youtube und wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung produziert und veröffentlicht.

© Land Tirol, 7/2016